Allgemeine Geschäfts Bedingungen

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von Niels Patrick Geisselbrecht (nachfolgend NPG genannt) BEREICH FOTOGRAFIE.
Stand 05.01.2004 - Update - Bei NPG Buchung bitte Richtlininen der KSK (Künstlesozialkasse) berücksichtigen!

1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Niels Patrick Geisselbrecht durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2 Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von NPG durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Nutzung.
1.3 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen nach Eingang der AGB beim Kunden zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass NPG diese schriftlich anerkennt.
1.4 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von NPG.
1.5 Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten sind stets freibleibend und nicht exklusiv.
1.6 Als Nutzung von Bildmaterial wird jede Art von Abdruck, Reproduktion, Projektion, Kopie, Layout oder Wiedergabe in einer anderen Form verstanden. Hierunter fällt z.B. auch die Nutzung eines Bildes als Bestandteil oder als Vorlage eines anderen Bildes.
2. Überlassenes Bildmaterial
2.1 Die AGB gelten für jegliches dem Kunden über lassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2.2 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von NPG überlassenen Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff. 5 UrhRG handelt.
2.3 Vom Kunden in Auftrag gegebene und von NPG daraufhin ausgearbeitete Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
2.4 Bildmaterial wird ausschließlich leihweise zur Verfügung gestellt; alle nicht ausdrücklich übertragenen Rechte am Bild sowie die Eigentumsrechte am Bildmaterial verbleiben stets bei NPG.
2.5 Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
2.6 Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt
Qualität oder Zustand des überlassenen Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Eingang beim Kunden mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß und vertragsgemäß
zugegangen.
3. Nutzungsrechte, Persönlichkeitsrechte
3.1 Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
3.2 Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3.3 Mit der vollständigen Bezahlung, der NPG aus dem Auftrag zustehenden Ansprüche, wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und Umfang und in der Publikation und Weise, und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.) massgeblich, für dass das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
3.4 Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von NPG. Das gilt insbesondere für:
3.4.1 eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
3.4.2 jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
3.4.3 die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetoophonische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, DVD, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff. 3.
dieses Abschnitts dient,
3.4.4 jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, DVD, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
3.4.5 jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Auftraggebers handelt),
3.4.6 die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
3.5 Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von NPG gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweinig als Montiv benutzt werden.
3.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen oder ander weinig verbundene Unternehmen, zu übertragen.
3.7 Über den Umfang der Nutzung steht NPG ein Auskunftsanspruch zu.
3.8 Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des Urhebervermerks “Foto: © geisselbrecht.biz” und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann (§13 UrhG). Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern
sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt.
4. Haftung
4.1 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten
abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus
der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
5. Honorare
5.1 Es gilt das im Einzelauftrag vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
5.2 Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.3. 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weiter gehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
5.3 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten,Transport Fotoequipment, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.4 Das Honorar gemäß 5. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht bzw. verwendet wird.
5.5 Bei Nutzung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 80 EUR pro Aufnahme an.
5.6 Das Mindesthonorar pro Bildbestellung beträgt 180 EUR.
5.7 Für zur Verwendung angenommenes Bildmaterial das sechs Monate nach
der Lieferung noch nicht veröffentlicht ist, wird ein Mindesthonorar von 250 EUR als Voraushonorar fällig, das bei der Endabrechnung angerechnet wird.
5.8 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5.9 Für Auswahlsendungen werden Bearbeitungskosten in marktüblicher Höhe in Rechnung gestellt, deren Höhe sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes für Bildrecherche und Bearbeitung richtet. Versandkosten werden gesondert berechnet. Bearbeitungskosten können nicht mit Nutzungshonoraren verrechnet werden.
5.10 Das Honorar ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 12% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.
6. Rückgabe des Bildmaterials
6.1 Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüg lich nach der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert vollständig zurückzusenden; beizufügen sind zwei kostenlose Beleg exemplare, die NPG im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung von NPG.
6.2 Überläßt NPG auf Anforderung des Auftraggebers oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens inner halb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von NPG schriftlich bestätigt worden ist.
6.3 Rücksendungen von Bildmaterial muss der Kunde einen Lieferschein beifügen, aus dem Zahl und Art des zurückgesandten Bildmaterials hervorgehen.
6.4 Der Kunde trägt Kosten und Risiko einer sicheren Aufbewahrung und Rücksendung des Bildmaterials bis zum Eingang bei NPG. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunde auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt auch das Risiko hinsichtlich Aufbewahrung und Rücksendung, wenn NPG in seinem Auftrag das Bildmaterial an Dritte sendet oder wenn der Kunde das Bildmaterial Dritten überläßt.
7. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
7.1 Bei jeglicher unberechtigen (ohne Zustimmung von NPG erfolgten) Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Grundhonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
7.2 Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des
Nutzungshonorars zu zahlen.
7.3 Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
7.3.1   -0,25,- Euro pro Tag und Bild für S/W- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
7.3.2   -1,00,- Euro pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.Dies gilt auch für freie Angebote, wenn der Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von frei angebotenem Bildmaterial ist.
7.4     Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial
ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass NPG die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
7.4.1   -40,- Euro pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
7.4.2   -125,- Euro pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
7.4.3   -250,- Euro pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
7.4.4   -250,- Euro pro Bild auf digitalem Träger (CD-ROM, CDi, DVD,
Disketten, Server oder ähnlichen Datenträgern)
7.4.5   -500,- Euro pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem
Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.
7.5 Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar
oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
7.6 Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VII. werden keinerlei Nutzungs-
oder Eigentumsrechte begründet.
8.
8.1 NPG wird jede Bestellung mit großer Sorgfalt bearbeiten, trotzdem kann keine Haftung für, durch Bildmaterial, Bildbeschriftungen oder unterbliebene Belieferung mit Bildmaterial verursachten Ausfälle, Schäden oder Verluste, übernommen werden.
8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
8.3 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
8.4 Sollte eine zwischen den Vertragspartnern getroffene Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, dann soll die vertragliche Vereinbarung im übrigen dennoch gelten. Für solche Fälle vereinbaren die Vertragspartner die wechselseitige Verpflichtung, unverzüglich nach Bekanntwerden der Unwirksamkeit bzw. der Undurchführbarkeit die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
8.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz von NPG.
8.6 Der Kunde ist einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, insofern sie sich auf die geschäftlichen Beziehungen mit NPG beziehen und ihm im Zuge der Geschäftsbeziehung zugänglich werden, von NPG gespeichert und mittels EDV verarbeitet werden.
Riedstadt, 05.01.2004
Niels Patrick Geisselbrecht, Diplom Designer, Fotograf